Warum Lärm bereits in der Entwurfsphase berücksichtigen?

Lärm von Wärmepumpen, Lüftungsgeräten, Ventilatoren, Kühlgeräten oder Klimaanlagen sollte behoben werden, bevor die Geräte installiert werden und das Gebäude zur Fertigstellung bereit ist. Sanierungsmaßnahmen sind in der Regel technisch schwieriger, teurer und teilweise auch platz- oder baubetrieblich begrenzt.

Ein häufiges Problem entsteht, wenn Geräte die Katalogparameter des Herstellers erfüllen, sich der Lärm am jeweiligen Standort jedoch als deutlich größer erweist, als der Investor erwartet hatte. Dabei spielen der Abstand zu Fenstern, die Lage zu Fassaden, die Dach- oder Hofplatzierung, der Nachtbetrieb, der gleichzeitige Betrieb mehrerer Geräte sowie eine mögliche Übertragung von Vibrationen in die Gebäudestruktur eine Rolle.

Vor der Baufertigstellung ist daher zu prüfen, ob die vorgeschlagene Lösung die Anforderungen an den Lärmschutz im geschützten Außenbereich von Gebäuden und gegebenenfalls auch im geschützten Innenbereich von Gebäuden erfüllen kann.

Außeneinheiten von Wärmepumpen

Bei Wärmepumpen ist in der Regel der Standort des Außengeräts entscheidend. Probleme können auftreten, wenn Geräte unter Fenstern, an der Grundstücksgrenze, in einem engen Innenhof, zwischen Fassaden oder gegenüber einer Wohnbebauung platziert werden.

Der Kataloggeräuschwert allein reicht in der Regel nicht aus. Für die Beurteilung ist es wichtig zu wissen, ob der Hersteller den Schallleistungspegel oder Schalldruckpegel angibt, unter welchem ​​Regime der Wert ermittelt wurde und ob das Gerät auch nachts betrieben werden kann. Bei Wärmepumpen müssen außerdem Leistungsänderungen, Abtauung, Nachtabsenkung und ein möglicher gleichzeitiger Betrieb mehrerer Geräte berücksichtigt werden.

Bei Einfamilienhäusern wird häufig auf die Auswirkungen auf benachbarte Wohngebäude eingegangen. Bei Mehrfamilienhäusern, Pensionen, Hotels oder Gewerbeflächen ist die Situation komplexer, da dort mehrere Einheiten, mehrere geschützte Standorte und der gleichzeitige Betrieb anderer Technologien vorliegen können.

Auf dem Dach montierte HVAC-Geräte und Kühlgeräte

Auf dem Dach montierte Lüftungsgeräte, Ventilatoren und Kühlgeräte können eine erhebliche Lärmquelle darstellen, selbst wenn sie nicht direkt neben einer Wohnbebauung platziert werden. Lärm kann sich im offenen Raum ausbreiten, die oberen Stockwerke umliegender Gebäude beeinträchtigen oder zwischen Fassaden reflektiert werden.

Für diese Geräte sind die genaue Position auf dem Dach, die Höhe über dem Boden, die Ansaug- und Abluftrichtung, die Schallleistung einzelner Geräteteile, der Betriebsmodus und eventuelle Schalldämpfer wichtig. Bei größeren Gebäuden besteht ein häufiger Fehler darin, jede Einheit einzeln zu bewerten, ohne ihre Gesamtwirkung zu bewerten. Wenn mehrere Quellen gleichzeitig laufen, müssen ihre kombinierten Auswirkungen bewertet werden.

Oft ist der Nachtbetrieb entscheidend

Tagsüber akzeptable Ausrüstung kann nachts problematisch sein. Der Nachtzeitraum ist aus Lärmsicht sensibler, da der Hintergrundlärm in der Umgebung in der Regel geringer ist und regelmäßige oder tonale Geräusche von Technologien von den Anwohnern deutlicher wahrgenommen werden.

Bei Wärmepumpen, HVAC-Geräten und Kühlgeräten ist es daher wichtig zu wissen, ob sie nur tagsüber oder auch nachts betrieben werden. Sollen Anlagen im Dauerbetrieb laufen, reicht es nicht aus, nur den Tagesablauf zu dokumentieren. Bewertet werden muss auch der Nachtbetrieb bzw. ggf. Möglichkeiten zur Leistungsbegrenzung, Nachtabsenkung oder Anpassung des Betriebsregimes.

Geschützter Außenbereich von Gebäuden

Bei der Lärmbeurteilung wird nicht nur die Anlage selbst beurteilt, sondern auch deren Auswirkungen in Schutzgebieten. Bei Gebäuden wird häufig der Bereich vor Fenstern von Wohnzimmern, Hotelzimmern, Schlafgelegenheiten in Gesundheitseinrichtungen oder anderen geschützten Bereichen angesprochen, in denen Lärm auftritt.

Der schlechteste Standort ist nicht immer das nächstgelegene Gebäude im Plan. Bei auf dem Dach montierten Technologien können die oberen Stockwerke, die direkte Sicht auf das Gerät oder die Reflexion von Lärm zwischen Gebäuden ausschlaggebend sein. Daher ist es wichtig, die spezifische räumliche Anordnung zu bewerten, nicht nur die Luftentfernung von der Quelle.

Was ist für die Lärmberechnung zu beachten?

Für eine Lärmbeurteilung bzw. eine Lärmstudie sind insbesondere die Aufstellung des Standortes, die genaue Lage der Geräte, Gerätedatenblätter, akustische Parameter, Höhe über Grund sowie eine Beschreibung des Tages- und Nachtbetriebs erforderlich. Bei komplexeren Gebäuden sind auch eine Dachzeichnung, Fassadenansichten, ein Gebäudeausschnitt und Informationen zu allen möglicherweise gleichzeitig laufenden Technologien hilfreich.

Es ist wichtig, dass in den Eingangsdokumenten die Schallleistung der Geräte angegeben wird, soweit verfügbar. Eine pauschale Aussage zum „Lärmpegel“ ohne Regime, Entfernung und Art der Menge reicht für die Berechnung möglicherweise nicht aus. Wenn bereits eine Anforderung der regionalen Gesundheitsbehörde oder der Baubehörde vorliegt, ist es angebracht, diese gleich zu Beginn bereitzustellen, damit der Zweck der Ausgabe klar ist.

Wann nach der Installation zu messen ist

Nach der Installation wird eine Geräuschmessung durchgeführt, wenn der Ist-Zustand überprüft werden soll. Dabei kann es sich um eine Anforderung der regionalen Gesundheitsbehörde, der Baubehörde, der Fertigstellungsbehörde, des Investors, des Betreibers oder um eine Reaktion auf eine Beschwerde handeln.

Die Messung sollte unter repräsentativen Bedingungen durchgeführt werden. Wenn ein Nachtbetrieb angesprochen wird, ist in der Regel eine Messung in der Nacht erforderlich. Handelt es sich um den gleichzeitigen Betrieb mehrerer Geräte, muss bei der Messung auf den entsprechenden Betriebszustand geachtet werden. Es reicht nicht aus, die Ausrüstung in einem zufälligen oder reduzierten Regime zu messen, das nicht der zu beurteilenden Situation entspricht.

Eine Messung nach der Installation ist auch dann sinnvoll, wenn in einer Lärmstudie konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden und deren Wirksamkeit überprüft werden muss. Dies kann typischerweise Schalldämpfer, eine Lärmschutzwand, eine Änderung der Geräteausrichtung, eine Anpassung des Betriebsmodus oder eine elastische Montage von Geräten umfassen.

Wie Lärm reduziert werden kann

Welche Maßnahme angemessen ist, hängt davon ab, was die tatsächliche Ursache des Problems ist. Manchmal hilft es, den Standort oder die Ausrichtung des Geräts zu ändern; In anderen Fällen ist es erforderlich, einen Schalldämpfer, eine Lärmschutzwand oder eine elastische Halterung anzubringen oder eine leisere Art von Ausrüstung zu wählen. Für den Nachtbetrieb kann eine Leistungsbegrenzung, eine Nachtabsenkung oder eine Anpassung der kombinierten Wirkung mehrerer Quellen sinnvoll sein.

Am besten berücksichtigen Sie diese Maßnahmen bereits im Entwurf. Nach der Installation ist der Spielraum für Änderungen begrenzt und einige Maßnahmen können baulich, räumlich oder betrieblich schwierig sein.

Typische Fehler vor der Baufertigstellung

Vor der Fertigstellung des Baus wiederholt sich oft das gleiche Problem: Die Ausrüstung ist bereits installiert, aber der Lärm wurde nicht vorab beurteilt. Es stellt sich dann heraus, dass akustische Daten fehlen, das Nachtregime unklar ist, der gleichzeitige Betrieb mehrerer Einheiten nicht angesprochen wurde oder nicht klar ist, wo sich das nächste Schutzgebiet befindet.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die Verwechslung von Schallleistung und Schalldruck. Diese Größen können nicht einfach ausgetauscht werden. Wenn bei der Berechnung der falsche Wert verwendet wird, kann das Ergebnis irreführend sein.

Empfohlenes Verfahren

Wenn Wärmepumpen, HVAC-Geräte, Kühlgeräte oder andere Außenlärmquellen Teil des Gebäudes sind, ist es angebracht, zunächst zu prüfen, ob die regionale Gesundheitsbehörde oder die Baubehörde eine Lärmstudie oder -messung verlangt. Anschließend sollten Gerätedatenblätter erstellt, ihre genaue Position auf Zeichnungen vermerkt, der Tag- und Nachtbetrieb beschrieben und die nächstgelegenen Schutzgebiete bewertet werden.

Ergibt die Berechnung die Gefahr einer Grenzwertüberschreitung oder eines problematischen Nachtbetriebs, ist es sinnvoll, bereits vor der Installation Maßnahmen vorzuschlagen. Nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt die Messung des Ist-Zustandes entsprechend der behördlichen Vorgabe bzw. bei Bedarf.

Zusammenfassung

Lärm durch Wärmepumpen, HVAC-Geräte und auf dem Dach montierte Technologien sollte bereits vor der Fertigstellung des Gebäudes bekämpft werden. Entscheidend ist nicht nur der Katalog-Geräuschpegel der Anlage, sondern auch deren Standort, Betriebsregime, Nachtbetrieb, Reflexionen an Fassaden, gleichzeitiger Betrieb mehrerer Quellen und Entfernung zu Schutzgebieten.

Vor der Installation ist es sinnvoll, eine Lärmgutachten bzw. Lärmstudie zu erstellen. Nach der Installation erfolgt eine Lärmmessung im tatsächlichen Betrieb gemäß den Anforderungen der regionalen Gesundheitsbehörde, der Baubehörde, der Fertigstellung des Gebäudes oder als Reaktion auf eine Beschwerde.

Senden Sie uns Gerätedatenblätter, den Standortplan, die Standorte der Einheiten und die Anforderungen der regionalen Gesundheitsbehörde oder der Baubehörde. Wir prüfen, ob eine Lärmbewertung, eine Lärmstudie oder eine Lärmmessung nach der Installation angemessen ist.