Glaubwürdigkeit und Autorisierungen

Akkreditiertes Labor Nr. 1599ČSN EN ISO/IEC 17025Ergebnisse für KHS, ČIŽP und KrajschaftsbehördenEIA-Autorisierung und Gutachten

Leistungsüberblick

Wann Sie diese Leistung benötigen

  • Sie benötigen eine regelmäßige oder einmalige Messung gemäß der Verordnung Nr. 415/2012 Slg. und die Betriebserlaubnis
  • Die regionale Behörde, ČIŽP oder Inspektionsstelle verlangt eine Messung
  • Sie ändern Brennstoff, Rohstoff, Technologie oder Quellenkapazität
  • Sie benötigen Unterlagen für eine Ausbreitungsstudie, UVP, Gutachten oder Betriebsdokumentation

Was wir anbieten

  • Wir messen NOx, CO, SO₂, O₂, TOC/VOC, Partikel, HCl, Metalle und andere Bestandteile gemäß Betriebserlaubnis und Auftrag
  • Wir beurteilen den Messpunkt, die Entlüftung und die Übereinstimmung mit der Betriebsanleitung
  • Wir stimmen die Vorbereitung und Durchführung der Messung mit dem Betrieb ab
  • Wir bewerten die Ergebnisse anhand von Grenzwerten, der Genehmigung und etwaigen behördlichen Anfragen

Was Sie erhalten

  • Emissionsmessbericht mit Methodik und Bewertung anhand von Grenzwerten
  • Kurzzusammenfassung zur behördlichen Beratung oder Dokumentationsergänzung
  • Empfehlungen für die nächsten Schritte (Wiederholungsmessung, Technologieanpassung, Folgestudien)

So starten Sie

Für eine erste Einschätzung des Umfangs senden Sie bitte:

  • Betriebserlaubnisbescheid oder Auszug aus integrierter Genehmigung/Bedienungsanleitung
  • technische Quellenbeschreibung, Entlüftungs- und Filterdiagramme und aktuelle Betriebsart
  • Messhistorie oder frühere Berichte (falls verfügbar)
Emissionsmessungen anfordern
Zusätzliche Informationen zur Vorbereitung Ihrer Anfrage

Praktische Projektbeispiele

  • Emissionsmessung in einer Lackiererei nach Technologie- oder Filterwechsel
  • Kesselemissionsmessung gemäß Betriebserlaubnis
  • Messung von Blockheizkraftwerken

Typische Fehler und Risiken

  • Messung im nicht repräsentativen Betrieb (Geringelast, atypischer Betrieb, Wartungszustand)
  • Unklarer Messpunkt oder Inkonsistenz mit Zeichnungen
  • Fehlende Betriebsdaten zu Kraftstoffen, Materialien oder aktueller Betriebsart
  • Benachrichtigungsfristen oder Standortbedingungen wurden übersehen

FAQ für diesen Service

Wann ist eine einmalige Emissionsmessung erforderlich?

Eine einmalige Emissionsmessung ist erforderlich zur regelmäßigen Überprüfung von Verpflichtungen, nach Inbetriebnahme einer Quelle, nach einem Technologie-, Brennstoff- oder Rohstoffwechsel, auf behördliche Anweisung oder als Dokumentation zur Einhaltung von Emissionsgrenzwerten.

Wer darf eine einmalige Emissionsmessung durchführen?

Eine einmalige Emissionsmessung darf nur von einer im jeweiligen Umfang befugten Person durchgeführt werden. Achten Sie bei der Auswahl eines Lieferanten nicht nur auf den Zeitplan, sondern auch auf den Umfang der Berechtigungen und akkreditierten Methoden.

Muss die Emissionsmessung vorab angemeldet werden?

Bei der einmaligen Emissionsmessung sind Meldepflichten zu beachten. ISPOP gibt für das Formular F_OVZ_TERM_JME an, dass der Messtermin mindestens 5 Werktage vor der Messung mitgeteilt werden muss. Die Meldung des Protokolls erfolgt über das Formular F_OVZ_JME.

Wie oft wird eine Emissionsmessung durchgeführt?

Das Intervall hängt von der Art der Quelle, der Klassifizierung, der Betriebserlaubnis und den Durchführungsbestimmungen ab. Im Allgemeinen kann dies beispielsweise einmal pro Kalenderjahr oder einmal alle drei Kalenderjahre für ausgewählte Quellgruppen sein.

Was ist, wenn wir keinen geeigneten Messpunkt haben?

Wir beurteilen den Messpunkt vor der Messung. Wenn der Auslass oder Schornstein nicht ideal ist, schlagen wir eine technisch realisierbare Lösung vor, passen den Zugang an, fügen Flansche hinzu oder beschreiben professionell Einschränkungen und Messrepräsentativität im Protokoll.

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Senden Sie eine Beschreibung der Technologie, Behördenanforderungen oder vorhandene Unterlagen. Wir schlagen die für Ihren Zweck erforderlichen Messungen, Studien oder Dokumentation vor.