Wann Sie diese Leistung benötigen
- Sie planen bauliche Veränderungen mit Auswirkungen auf den Lärm im Gebäude
- Die Belegungsgenehmigung bzw. Nutzungsänderung des Gebäudes ist in Bearbeitung
- Das Bauamt oder die KHS verlangt eine akustische Stellungnahme
- Vor der Umsetzung benötigen Sie einen Schallschutzentwurf

